Das Thema war in den vergangenen Tagen Ausgangspunkt für viele Diskussionen: Vor Beginn der Pfingstferien hatte die Polizei an bayerischen Flughäfen gezielt Familien mit Kindern im schulpflichtigen Alter kontrolliert, um dagegen vorzugehen, dass die Eltern den Ferienbeginn eigenmächtig vorverlegen, um auf diese Weise bei den Flugtarifen eine Menge Geld zu sparen. Allein in Nürnberg und Memmingen waren ihr dabei mehr als 20 Familien ins Netz gegangen, deren Kinder in der Schule unentschuldigt fehlten. Polizei und Lehrerverbände rechtfertigten die Aktion als notwendiges Warnsignal gegen ein immer weiter um sich greifendes Phänomen, während auf der anderen Seite zahlreiche Kommentatoren fragten, ob unsere Sicherheitsbehörden denn keine wichtigen Aufgaben zu erledigen hätten, als ein paar Kinder vom unberechtigten Fernbleiben vom Unterricht abzuhalten. Tatsache ist: Sich der Schulpflicht zu entziehen ist in Deutschland eine Ordnungswidrigkeit, die mit Bußgeldern belegt werden kann. Und: Auf Verlangen der Schulen hätten die Familien ihre Reise abbrechen und die Kinder in die Schule bringen müssen.