Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, wann Reisende, die vor Beginn der Reise vom Vertrag zurückgetreten sind, von Kosten befreit sind. Demnach dürfen Einreiseverbote oder die Absage einer Reise nicht berücksichtigt werden, wenn diese erst nach dem Zeitpunkt des Rücktritts stattgefunden haben. Allerdings lässt das Urteil Detailfragen offen.