Das Europäische Parlament und der Rat haben sich darauf verständigt, dass die Möglichkeit für Sammelklagen ausdrücklich auch für die Reiseindustrie gilt. Dazu gehören dann auch Rechte von Flug- und Bahnreisenden. Anerkannte Organisationen können dann stellvertretend für Verbraucher Unternehmen auf Schadenersatz verklagen.