Bund und Länder haben sich im Rahmen einer Sonder-Wirtschaftsministerkonferenz auf eine erneute Fristverlängerung zur Einreichung der Schlussabrechnung verständigt. Die Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen können demnach noch bis zum 30. September eingereicht werden. Außerdem soll das Verfahren vereinfacht werden.