Nach der Entscheidung des Landgerichts Berlin, das die Zuständigkeit für das Insolvenzverfahren gegen Niki nicht in Berlin, sondern in Wien sieht, hat das Landgericht Korneuburg das Verfahren an sich gezogen und eine neue Insolvenzverwalterin eingesetzt. Wörtlich heißt es dazu: "Zur Frage welcher der Insolvenzverwalter nunmehr zur Vertretung der Masse befugt ist, wird bekannt gegeben, dass seit Entscheidung des Landgerichtes Berlin vom 08.01.2018 kein Hauptinsolvenzverfahren in Deutschland aufrecht ist. Die dagegen erhobene Beschwerde schiebt die Unwirksamkeit des deutschen Insolvenzverfahrens nicht auf. Demnach ist allein RA Dr. Ulla Reisch zur Vertretung der Masse legitimiert." Der bisherige vorläufige Insolvenzverwalter Lucas Flöther wäre demnach nicht mehr befugt, Entscheidungen im Namen von Niki zu treffen. Zwar könne "der Beschluss über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens von allen Personen, deren Rechte dadurch berührt werden, sowie von den bevorrechteten Gläubigerschutzverbänden mit Rekurs angefochten werden". Dies habe jedoch keine aufschiebende Wirkung.