Für ihre Ausbildung bezahlen sie rund 3.000 Euro, um anschließend für Nettolöhne zwischen 1.000 und 1.400 Euro zu arbeiten. Doch die Verträge der Flugbegleiter von Ryanair enthalten noch weitere „Grausamkeiten“. Zum Beispiel Kündigungsfristen von maximal acht Wochen, die Verpflichtung zu unbezahltem Zwangsurlaub oder die vertraglich festgelegte Entbindung des Arztes von seiner Schweigepflicht. Das förderte eine Recherche der „Welt“ und des ZDF-Magazins „Frontal 21“ zu Tage. Mit den Mindeststandards des deutschem Arbeitsrechts sind diese Klauseln nicht zu vereinbaren. Die betroffenen Flugbegleiter leben und arbeiten aber in Deutschland, beispielsweise in Baden-Baden oder im rheinland-pfälzischen Hahn. Doch ihre Verträge sind nach irischem Recht ausgelegt, das etwa in Sachen Kündigung oder Urlaub deutlich niedrigere Standards kennt.