Darauf wurde Reise vor9 anhand eines Fallbeispiels aufmerksam. Die Fluggesellschaft, die nach der Insolvenz des Mutterunternehmens Thomas Cook unter einem Schutzschirmverfahren fliegt, darf vor der Pleite verbuchte Zahlungen nicht wieder herausrücken. Das wird nun bei Flugabsagen und Stornierungen zum Problem.