Der ungarische Billigflieger erhebt eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50 Euro, wenn Passagiere bei Verspätungen und Flugausfällen ihre Entschädigungsansprüche an Fluggastportale abtreten, um ihre Rechte durchzusetzen. Die Wettbewerbszentrale in Bad Homburg sieht darin eine unangemessene Benachteiligung der Verbraucher und klagt gegen Wizz Air.