Das hat das Landgericht Berlin nach einer Klage der Verbraucherzentrale Brandenburg entschieden. Bei dem Low-Cost-Carrier können sich die Online-Preise für aufzugebendes Gepäck bei späterer Zubuchung verändern, je näher der Abflugtag rückt. Darüber informierte die Fluggesellschaft bislang nach Auffassung der Verbraucherzentrale nicht transparent genug. Nach dem Urteil muss Easyjet Kunden nun darüber in Kenntnis setzen, dass die angegebenen Gepäckpreise nur für den aktuellen Buchungsvorgang gelten und sich bei späterer Zubuchung ändern können (AZ: 52 O 365/17).