In einem Schreiben an den Konzern äußert der Verband Bedenken, dass das Pflichtfeld zur Hinterlegung der Mobiltelefonnummer bei Buchung einer TUI-Reise gesetzeskonform ist und warnt vor datenschutzrechtlichen Angriffen von Verbraucherschützern. Insbesondere bemängelt er, dass die Abgabe der Kundendaten nicht auf Freiwilligkeit basiere und dass TUI die Mobilfunknumer zur Information über Möglichkeiten zum Kundenfeedback nutzen wolle.