Mauseurteil: Airlines sind doch nicht für alles verantwortlich. Hat ein Flieger wegen einer Maus Verspätung, gibt es keine Ausgleichszahlung für Passagiere. Ein Nager an Bord stelle "ein nicht vorhersehbares und nicht beherrschbares Ereignis dar", begründet das Amtsgericht Düsseldorf den Freispruch für Air France. MV Online