Stadt Wien sucht Betreiber für ihre Website: Die österreichische Hauptstadt schreibt ihre Top-Level-Domain .wien öffentlich aus, Bewerber müssen sich bis 3. November melden. heise.de
Stadt Wien sucht Betreiber für ihre Website: Die österreichische Hauptstadt schreibt ihre Top-Level-Domain .wien öffentlich aus, Bewerber müssen sich bis 3. November melden. heise.de
Icelandair lässt Facebook-Fans Reisen gestalten: Aus 20 vorgegebenen Segmenten können Mitglieder einen Trip zusammenstellen, die meist gewählte Reise landet tatsächlich im Angebot der Fluglinie. wuv.de
Hirnverbrannt: Die britische Reise-Website Dealchecker muss ihren Fotowettbewerb "Earn with your burn" abblasen. Urlauber sollten Bilder von ihrem Sonnenbrand einschicken. Das sei unverantwortlich, so der englische Werberat, Urlauber würden dazu ermuntert, in der Sonne zu brutzeln, um den Preis zu gewinnen. guardian.co.uk
EU mit Emissionshandel gegen den Rest der Welt: 26 Staaten, darunter Brasilien, China, Indien, Russland und die USA, erklären das EU-Vorhaben gemeinsam für illegal und kündigen Gegenmaßnahmen an. Druckmittel sind unter anderem Lande- und Überflugsrechte. flottau-aviation.com
EU kündigt Verschärfung des Datenschutzes an: Justizkommissarin Viviane Reding will besonders die Informationspflichten von Website-Betreibern gegenüber den Verbrauchern ausweiten. meedia.de
Website-Betreiber können Google Analytics bedenkenlos einsetzen: Datenschützer geben ihren Segen, wenn die IP-Adressen von Google gekürzt werden und über die Nutzung des Tools auf der Seite informiert wird. zeit.de, sueddeutsche.de, basicthinking.de
Erfolgskontrolle für Twitter: Ein neues Analyse-Tool zeigt, welche Einträge zu mehr Traffic auf der eigenen Website führen und welche Themen gut ankommen. internetworld.de, vor9.de (Archiv Twitter)
fvw bringt mobile Website für Smartphones: Die Artikel können aber nur von Abonnenten der gedruckten Ausgabe abgerufen werden. fvw.de (Abo)
Hotels kassieren Abmahnungen für Croupon-Gutscheine: Auf den Rabatt-Coupons fehle der Hinweis, dass das Angebot eingeschränkt sei, also nur für eine begrenzte Zimmerzahl und eine begrenzte Zeit gelte. meedia.de
Unister verliert vor BGH wegen Preisdarstellung: Auf einer Website muss auf den ersten Blick der Endpreis für den Kunden erkennbar sein. Eine Servicegebühr darf demnach nicht erst kurz vor Abschluss einer Buchung auftauchen, wie es die Unister-Seite Fluege.de praktiziert hat. handelsblatt.com, vor9.de (Archiv Unister)