Das beschloss das Berliner Abgeordnetenhaus. Für die Einführung des Frauentages am 8. März als gesetzlicher Feiertag stimmten nach zweiter Lesung von den anwesenden 147 Abgeordneten 87, 60 Abgeordnete stimmten dagegen. Der erstmals 1911 von der Frauenrechtlerin Clara Zetkin ausgerufene Tag fand zunächst am 19. März statt, erst später setzte sich der 8. März durch. In der Bundesrepublik zunächst kaum von Bedeutung, wurde in der DDR ab 1947 offiziell begangen. Die Vereinten Nationen riefen 1975 im Rahmen des internationalen Jahrs der Frau erstmals eine Feier zum 8. März aus. 1977 rief ihn die Uno-Generalversammlung zum "Tag für die Rechte der Frau und den Weltfrieden" aus.