Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit seinem jüngsten Corona-Urteil die Haftung von Reiseveranstaltern erweitert. Demnach spielt es für die Vertragswidrigkeit keine Rolle, wer diese verschuldet hat; ein Veranstalter haftet auch dann, wenn ein außergewöhnlicher Umstand wie eine Pandemie vorliegt. Daran hagelt es aus der Reisebranche Kritik.