Wie erwartet hat der Bundesrat am Freitag das Gesetz zur Umsetzung der Pauschalreiserichtlinie abgesegnet. Als einer von 115 Tagesordnungspunkten in der letzten Sitzung der Länderkammer vor der Sommerpause wurde der Punkt 21 auf der Liste nicht lange diskutiert. Nun muss das Gesetz bis Juli 2018 umgesetzt werden. Veranstalter, Reisebüros und vor allem die Technikdienstleister sind gefordert, sich auf die neuen Regelungen vorzubereiten und die Änderungen in ihre Prozesse und Systeme einzuarbeiten. Erstmals wird es vom nächsten Juli an die so genannten "verbundenen Reiseleistungen" geben. Darum handelt es sich, wenn ein Reisebüro Kunden mehrere Einzelleistungen verkauft, ohne dabei die Veranstalterhaftung für das Gesamtpaket zu übernehmen. Dazu muss der Kunde auf diesen Umstand hingewiesen werden, ein entsprechendes Formblatt unterschreiben und für jede einzelne Leistung im Prinzip eine separate Rechnung erhalten. Allerdings können die einzelnen Bausteine zusammen bezahlt werden.