Passagieren stehen Ausgleichszahlungen zu, wenn die Airline auch bei einem Streik nicht alles Zumutbare unternommen hat, um einen Flugausfall zu verhindern, urteilte das Frankfurter Landgericht. Ein Gericht in Salzburg erklärte die Vorgabe von Ryanair für nichtig, dass Verfahren über Entschädigungen in Irland zu führen sind.