Das Bundeskartellamt ist zu dem vorläufigen Ergebnis gelangt, dass "bestimmte Verhaltensweisen und Vertragsklauseln der Bahn gegenüber Mobilitätsplattformen einen Missbrauch von Marktmacht darstellen". Einerseits enthalte die Bahn ihnen wichtige Informationen vor, andererseits untersage sie bestimmte Werbeaktivitäten und Rabattaktionen, so die Wettbewerbshüter.