Lafer kocht weiter in Freiheit
Er akzeptiert einen Strafbefehl des OLG Koblenz wegen Steuerhinterziehung und Veruntreuung von Arbeitsentgelt. Die Richter verdonnerten den Fernsehkoch zu einem Jahr Haft auf Bewährung sowie je 360 Tagessätzen, deren Höhe nicht genannt wurde, für ihn und seine Frau. Lafer verzichtet auf einen Einspruch, zu einer Hauptverhandlung wird es daher nicht kommen. Kollege Horst Lichter muss also nicht ohne seinen geliebten Johann am Herd stehen. T-Online