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21. September 2015 | 09:55 Uhr
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Verbotsirrtum:

Verbotsirrtum: Das Hotel der Eheleute im Bayerischen Wald war im Januar zwangsversteigert worden. Im Februar holten sie unter anderem eine Fritteuse, eine Brotschneidemaschine, Schüsseln, Kerzen und mehrere Flaschen Wein aus dem Haus, obwohl sich dieses nicht mehr in ihrem Eigentum befand. Das Amtsgericht Viechtach sprach nun lediglich eine Verwarnung wegen gemeinschaftlichen Diebstahls aus, weil das Ehepaar glaubte, nicht rechtswidrig zu handeln und damit ein "Verbotsirrtum" vorlag. Und wir dachten, Unwissenheit schütze vor Strafe nicht... Hogn

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