Sächsisches Oberverwaltungsgericht kippt Dresdner Bettenste
25. Juli 2019, 19:41 Uhr
Sächsisches Oberverwaltungsgericht kippt Dresdner Bettensteuer: Die Bautzener Richter sahen keine Rechtsgrundlage für die Kurtaxensatzung, die seit Februar kassierte Matratzenmaut muss die Stadt zurückerstatten. „Der peinliche Versuch, Dresden als Kurort zu etikettieren, um den Gästen und Hoteliers der Stadt in die Tasche zu greifen, ist ebenso vorhersehbar wie grandios gescheitert“, zeigte sich Fritz Dreesen, Präsident des Hotelverbandes Deutschland (IHA), mit dem Urteil zufrieden.
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