Buchstabensalat aus Brüssel und lange Bremsspuren
Ein reichhaltiges europäisches Regelwerk soll eigentlich verhindern, dass dominante Online-Plattformen ihre marktbeherrschende Stellung weiter ausbauen. Trotzdem ist Markus Luthe (Foto), Geschäftsführer des Hotelverbands Deutschland, ernüchtert. Die Gesetze sind zwar da. Doch die EU-Kommission entscheidet nicht und lässt die Portale gewähren.
HSMA
Sprach auf dem HSMA Day in Berlin über den Stand der Entwicklung in Brüssel: IHA-Geschäftsführer Markus Luthe
Auf dem HSMA Day in Berlin berichtete Luthe über den Stand der Dinge und war zu Beginn fast geneigt, wie ein Rapper aufzutreten. "DMA, P2B, CRA, DSA, VBER und ViDA, DAC7, ODR und STR, DSM, DFA – ihr wart so klar", fasste er im Stil der Fantastischen Vier die Abkürzungen der diversen Verordnungen zusammen.
Aus diesem "Buchstabensalat" der EU-Regeln ragt für Luthe vor allem der Digital Markets Act (DMA) hervor. Er soll jene wenigen sehr großen "Gatekeeper" bändigen, die faktisch über Leben und Tod anderer Unternehmen entscheiden. Luthe erklärt die Dynamik mit dem Plattform-Effekt. Anbieter gehen dorthin, wo die Kunden sind, und die Kunden dorthin, wo die Anbieter sind. Das führt zwangsläufig zu einem dominanten Player, der ganze Branchen an den Rand drängt und ihnen die Marge nimmt. Für die Hotellerie zählen zu den Gatekeepern vor allem Booking.com und Alphabet mit seinem Dienst Google Search.
Booking und Google umgehen weiter die zentralen Vorgaben
Booking hat gegenüber der Kommission zwar erklärt, den DMA einzuhalten. Doch Luthe erinnert an die vielen Versuche des Portals, sich weiter Vorteile zu verschaffen, auch wenn man nach etlichen Verzögerungen inzwischen die Ratenparitätsklauseln abgeschafft habe. Schließlich verbiete der DMA auch jeden Versuch, sie "durch die Hintertür" wieder einzuführen, etwa über Undercutting oder Multisourcing.
Damit sei das Thema keineswegs erledigt. Auch die E-Mail-Adresse des Gastes gehöre laut Luthes Auslegung dem Hotel. "Das ist unser Kunde." Ebenso müssten etwa die Suchparameter der Gäste mit den Hoteliers geteilt werden, wozu Booking bislang "kein Wort" verloren habe. Und beim eigenen Zahlungssystem gelte Wahlfreiheit, nicht "take it or leave it".
Ähnlich zäh liegen aus seiner Sicht die Dinge bei Google, wo es um das Selbstbevorzugungsverbot nach DMA-Artikel 6(5) geht. Hier zeige sich ein paradoxes Ergebnis, da ausgerechnet Booking von einer Auflage gegen Google profitiere. Für die Hotels ist das ein großer Nachteil, denn mehr Sichtbarkeit für vertikale Suchmaschinen bedeutet weniger für die direkten Hotelangebote. Am 23. Juli stellte die Kommission zwar einen DMA-Verstoß von Google fest und verhängte zwei Strafen über insgesamt 890 Millionen Euro. Doch Luthes Einordnung ist bitter. Die Entscheidung falle nicht zugunsten der Hotellerie aus, sondern zugunsten des Gatekeepers Booking und Mitbewerbers Expedia.
Politischer Druck aus den USA verzögert die überfälligen Entscheidungen
Grundsätzlicher noch treibt ihn die Langsamkeit um. Die Google-Suche, die man vor fünf Jahren im DMA im Blick hatte, existiert so kaum noch, denn inzwischen entscheidet zunehmend die KI, wo gebucht wird. Die Kommission, mahnt Luthe, sei "die Hüterin der Verträge" und müsse endlich entscheiden, statt jahrelang zu verhandeln. Den Grund für das Zögern sieht er im Druck aus den USA. Die gesamte amerikanische Administration stelle sich schützend vor die Portale, wovon auch Booking profitiere. Seine Botschaft an die Kommissionspräsidentin ist eindringlich. Es gehe um europäische Gesetze, die schlicht umzusetzen seien, einen Ermessensspielraum gebe es nicht.
Skepsis prägt auch seinen Blick auf den Digital Fairness Act (DFA), der erst für Ende 2026 erwartet wird. Er soll Dark Patterns verbieten, jene manipulativen Muster wie "das letzte Zimmer wurde vor 27 Sekunden gebucht". Die Kommission hat Booking das bereits untersagt, kleinere Portale dürften es weiter tun. Besonders die geplante Preistransparenz hält Luthe für "komplex". Angesichts von Bettensteuer, Kurtaxe und Tourismusabgabe sei beispielsweise oft unklar, wer welchen Preisbestandteil auf welcher Vertriebsstufe anzuzeigen habe.
Am Ende drohe wohl eher der Hotellerie als den Portalen eine Abmahnung. Sein Urteil fällt hart aus. Der DFA erhöhe die Komplexität noch weiter und könne so mehr Schaden als Nutzen bringen. Er sei daher schlicht entbehrlich und die Kommission möge sich lieber auf die Durchsetzung des bereits beschlossenen Rechtsrahmens fokussieren.
Pascal Brückmann