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22. August 2026 | 21:30 Uhr
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Booking-Chef: "Bestpreisklauseln nicht gut genug erklärt"

Booking-Chef Glenn Fogel (Foto) will den Konzern von der Unterkunftsplattform zum zentralen Reiseanbieter ausbauen. Gleichzeitig sieht er weiter keinen Anlass für finanzielle Rückstellungen, obwohl sich die Plattform mit der Sammelklage bezüglich der strittigen Bestpreisklauseln europäischer Hotels konfrontiert sieht, die eine Milliardenstrafe zur Folge haben könnte.

Fogel Glenn

Booking-Chef Glenn Fogel ist heute der Meinung, dass sein Unternehmen die seinerzeitgen Preisparitätsklauseln nicht gut genug erklärt habe

Im Zentrum der Expansionsstrategie steht laut Fogel der "Connected Trip": Kunden sollen Hotels, Flüge, Mietwagen und Aktivitäten auf einer Plattform kombinieren und bezahlen können, sagte er dem Handelsblatt (Abo). Der Konzern dringt damit in ein Geschäftsfeld vor, das bislang klassische Reiseveranstalter besetzen. Fogel sehe zudem im Kundenanteil, der noch keine digitalen Dienste nutze, "großes Wachstumspotenzial". KI soll die Vernetzung unterstützen. Beispielsweise durch ein System, das bei Flugverspätungen automatisch Restaurantreservierungen verschiebt.

Wachsen will Booking auch bei Ferienwohnungen: 9,1 Millionen der rund 32 Millionen Listings entfielen zuletzt auf alternative Unterkünfte, ein Plus von acht Prozent. Zudem halte der Konzern mit 17,2 Milliarden Dollar Liquidität weiter Ausschau nach Übernahmen.

Sammelklage rund um Bestpreisklauseln: Fogel sieht keinen Grund für Rückstellungen

Angesichts der anstehenden Sammelklage von rund 15.000 europäischen Hotels gibt sich Fogel weiterhin betont gelassen. Die früheren Preisparitätsklauseln, die Hotels untersagten, Zimmer anderswo günstiger anzubieten, habe Booking "nicht gut genug erklärt", räumte er im Handelsblatt lapidar ein. Die damalige Praxis hält er aber weiterhin für einen fairen Deal und sorgt sich nicht vor einem anderslautenden Urteil der Richter. Zumindest bestätigte Fogel gegenüber dem Handelsblatt, dass das Unternehmen trotz einer möglichen Milliardenstrafe keine Rückstellungen gebildet hat.

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