Illegales Domain-Grabbing macht Hoteliers zu schaffen:
25. Juli 2019, 19:36 Uhr
Illegales Domain-Grabbing macht Hoteliers zu schaffen: Webseiten, die den Namen eines Hotels beinhalten, Besucher der Seite jedoch zu einer externen Reservierungszentrale leiten, greifen Provisionen ab. Rechtsanwalt Peter Hense sieht hierin eine strafbare Verletzung von Marken- und Kennzeichnungsrechten und nimmt OTAs in die Pflicht.
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