Baden-Württemberg schafft Inzidenz als Richtwert ab
Als erstes Bundesland führt Baden-Württemberg die 3G-Regel in Innenräumen oder bei Veranstaltungen ein. Hier dürfen ab dem 16. August Veranstaltungsräume, Clubs und Diskotheken unter voller Auslastung arbeiten, vorausgesetzt die Besucher sind geimpft, genesen oder getestet. Diese Lockerungen gelten ungeachtet der Sieben-Tage-Inzidenz. Wo in Innenräumen Abstand unmöglich ist, soll für Nicht-Geimpfte ein PCR-Test erforderlich sein. BNN