Baden-Württemberg verbietet Homeoffice im Hotel
"Die Einrichtung eines Homeoffice-Büros in einem Hotel ist nicht von den erlaubten Nutzungsarten in §1d Absatz 1 der Corona-Verordnung erfasst und daher unzulässig", schreibt der zuständige Ministerialbeamte im Sozialministerium an den Dehoga Baden-Württemberg. Die Corona-Verordnung erlaube nur notwendige geschäftliche Übernachtungen, Homeoffice im Hotel gehöre nicht dazu. Der Verband hält diese "enge Auslegung" für wenig sinnvoll. Dehoga