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12. September 2019 | 07:00 Uhr
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Bafin gewährt bei PSD2 Aufschub für Internetbuchungen

Die Bundesanstalt für Finanzdienstaufsicht (Bafin) teilte gestern dem Hotelverband Deutschland (IHA) mit, dass sie bis auf weiteres, auch nach dem Stichtag 14. September, bei Kartenzahlungen im Internet die "Starke Kundenauthentifizierung" nicht einfordern wird. Diese ist nach der Zahlungsdienstrichtlinie 2 (PSD2) eigentlich erforderlich.

Internetbuchung Foto iStock Poike

Das Bafin gewährt Aufschub bei der PSD2-Umsetzung

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Das Bundesamt betonte gleichzeitig, dass alle anderen Regelungen der Richtlinie weiterhin durchgesetzt werden. IHA-Hauptgeschäftsführer Markus Luthe richtet sich an die Hoteliers: "So erleichtert wir wegen des Umsetzungsaufschubs hinsichtlich der Absicherung von Internetbuchungen sind, so deutlich müssen wir die Hotellerie darauf hinweisen, dass Kartentransaktionen im Hotel, wie z. B. Vorautorisierung, Zahlung beim Check-in, Express-Check-out, Nachbuchung von Minibarumsätzen, ab dem 14. September eine Starke Kundenauthentifizierung voraussetzen." Luthe rät weiter zur Eile: "Welche Übergangsfrist für Internetzahlungen die Finanzaufsicht letztlich einräumen wird, hat die BaFin ausdrücklich offengelassen. Hoteliers sind also gut beraten, ihre diesbezüglichen Prozesse weiterhin mit Hochdruck auf die neuen Anforderungen einzustellen."

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