Beleuchtungsverbot gilt auch für Namenszüge von Hotels

iStock Gorrilar_Vector
Dietmar Dahmen: Reiten Sie den Hai des Wandels
Visionär und Top-Speaker Dietmar Dahmen inspiriert mit radikaler Kundenzentrierung und Transformation. Entdecken Sie, wie Hotels den „Hai des Wandels“ sicher reiten. Live beim QR REDEBEDARF „NextGuest: data. travel. future.“ am 23. Oktober 2025 in Frankfurt – kostenfrei für Hoteliers! Information & Anmeldung
Aufgrund der von der Regierung verabschiedeten Verordnungen zur Sicherstellung der Energieversorgung gilt für Namenszüge von Hotels im Außenbereich in der Zeit von 22 bis 16 Uhr ein Beleuchtungsverbot. Nach Auffassung des Dehoga sollte während der Öffnungszeiten die Beleuchtung erlaubt sein, um Ortsfremden das Auffinden von Hotels zu erleichtern. Tageskarte