Beleuchtungsverbot gilt auch für Namenszüge von Hotels

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Aufgrund der von der Regierung verabschiedeten Verordnungen zur Sicherstellung der Energieversorgung gilt für Namenszüge von Hotels im Außenbereich in der Zeit von 22 bis 16 Uhr ein Beleuchtungsverbot. Nach Auffassung des Dehoga sollte während der Öffnungszeiten die Beleuchtung erlaubt sein, um Ortsfremden das Auffinden von Hotels zu erleichtern. Tageskarte