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15. Dezember 2020 | 07:00 Uhr
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Bund erhöht Überbrückungshilfe III auf maximal 500.000 Euro

Die ab Januar geltende Überbrückungshilfe III für direkt oder indirekt von der Corona-Pandemie betroffene Unternehmen wird erhöht. Statt wie geplant 200.000 Euro soll die Höchstgrenze der monatlichen Förderung bei 500.000 Euro liegen.

Überbrückung

Erstattet werden betriebliche Fixkosten. Antragsberechtigt sind alle Unternehmen bis maximal 500 Millionen Euro Jahresumsatz. Zu den erstattungsfähigen Kosten zählen jetzt auch bauliche Modernisierungs-, Renovierungs- oder Umbauarbeiten für Hygienemaßnahmen bis zu 20.000 Euro. Förderfähig sind auch Marketing- und Werbekosten bis maximal in Höhe der entsprechenden Ausgaben im Jahre 2019.

Für die Reisebranche wird die Fixkostenregelung erweitert. Der Ausfall oder die Rückzahlung von Provisionen von Reisebüros wegen Corona-bedingter Stornierungen und Absagen bleiben förderfähig und die Begrenzung auf Pauschalreisen wird aufgehoben.

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