Corona-Testpflicht in Ritter-von-Kempski-Hotels
Als Reaktion auf das neue Infektionsschutzgesetz führt die Ritter-von-Kempski-Gruppe Corona-Schnelltests für Gäste und Mitarbeiter ein. "Wenn eine hohe Aufenthaltssicherheit durch Schnelltests und ein umfangreiches und stringentes Sicherheits- und Hygienekonzept gewährleistet werden kann, gibt es keine plausiblen Begründungen für behördlich verordnete Lockdowns und Beherbergungsverbote mehr", so Eigentümer Clemens Ritter von Kempski. Tophotel