Tägliche News für die Hotellerie

12. August 2013 | 15:57 Uhr
Teilen
Mailen

Die erste Fassung der Kölner Bettensteuer ist verfassungswi

Anzeige

Dietmar Dahmen: Reiten Sie den Hai des Wandels

Visionär und Top-Speaker Dietmar Dahmen inspiriert mit radikaler Kundenzentrierung und Transformation. Entdecken Sie, wie Hotels den „Hai des Wandels“ sicher reiten. Live beim QR REDEBEDARF „NextGuest: data. travel. future.“ am 23. Oktober 2025 in Frankfurt – kostenfrei für Hoteliers! Information & Anmeldung  

Die erste Fassung der Kölner Bettensteuer ist verfassungswidrig: In einem Grundsatzurteil gab das Bundesverwaltungsgericht der Klage des Dehoga gegen die erste Erhebung, in der nicht zwischen privaten Gästen und Geschäftsreisenden unterschieden worden war, in letzter Instanz statt. Die Stadt muss die über 200 laufenden Verfahren vor dem Verwaltungsgericht in Köln zur alten Satzung der Kulturförderabgabe beenden. rundschau-online.de

Anzeige