Die erste Fassung der Kölner Bettensteuer ist verfassungswi
Die erste Fassung der Kölner Bettensteuer ist verfassungswidrig: In einem Grundsatzurteil gab das Bundesverwaltungsgericht der Klage des Dehoga gegen die erste Erhebung, in der nicht zwischen privaten Gästen und Geschäftsreisenden unterschieden worden war, in letzter Instanz statt. Die Stadt muss die über 200 laufenden Verfahren vor dem Verwaltungsgericht in Köln zur alten Satzung der Kulturförderabgabe beenden. rundschau-online.de