Die Justizministerin plant nach Medienberichten, die Insolvenzantragspflicht wegen Überschuldung bis zum 31. März auszusetzen. Laut Iserlohe werde das zum Trojanischen Pferd der unweigerlichen Insolvenz und strafrechtlich relevanten Insolvenzverschleppung.
"Um im Rahmen der anstehenden EU-Hilfsfonds eine europäische Harmonisierung zu bewirken, sollte die Aufhebung des Insolvenztatbestandes der Überschuldung aus dem deutschen Recht erfolgen. Das bedeutet das Entfernen der Klausel „Überschuldung“ aus allen relevanten Gesetzen", fordert Iserlohe.
