Einige Länder gewähren Aufschub bei Umstellung der Kassen
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Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Hamburg verlängern die Frist zur Einführung der neuen Kassensysteme bis zum 31. März 202. Voraussetzung ist aber, dass bis zum 30. September ein geeignetes System verbindlich in Auftrag gegeben wurde oder der Einbau einer cloud-basierten Kasse vorgesehen, diese aber nachweislich noch nicht verfügbar ist. Gastgewerbe Magazin