Erhöhung des Kurzarbeitergeldes belastet Liquidität
Cash war gestern?
In Folge #118 von „ETL ADHOGA informiert“ spricht Erich Nagl mit Steuerberater Sebastian Schmidt über aktuelle Pflichten zur Kassenführung, Kartenzahlung & Co. – kompakt, praxisnah und relevant für die Hotellerie!
Das Kurzarbeitergeld soll schrittweise von 60 auf 80 Prozent, für Arbeitnehmer mit Unterhaltspflichten von 67 auf 87 Prozent angehoben werden. Es wird immer zuerst vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer ausgezahlt und im zweiten Schritt von der Arbeitsagentur erstattet. In einer möglicherweise existenzbedrohenden Situation müssen Unternehmen somit ihre Liquidität weiter belasten, was besonders für kleinere Firmen problematisch sein kann. Gastgewerbe Magazin