Im letzten Jahr hatte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entschieden, dass die Fassade grau oder beige übermalt werden müsse, weil die Gestaltung gegen das Denkmalschutzrecht und das baurechtliche Verunstaltungsverbot verstoße. Seit November war das Haus zu diesem Zweck eingerüstet. Im Dezember wurde in einem Gutachten festgestellt, dass die Tragfähigkeit für den erforderlichen Anstrich nicht garantiert werden könne und deswegen die obere Putzschicht abgetragen werden müsse, schreibt der RBB.
Aussage steht gegen Aussage
Hostel-Eigentümer Alexander Skora spricht von Manipulationen an der Fassade und von einem parteiischen Gutachten. Vor dem Aufstellen des Gerüsts sei die Fassade in einwandfreiem Zustand gewesen. "Unter Polizeischutz wurde das Bauwerk als vollständig intakt dokumentiert", so Skora. Bezirksbaustadtrat Christoph Brzezinski (CDU) hält dagegen und sagt "Die Einlassungen des Grundstückseigentümers sind selbstverständlich (und wiederholt) fern jeglicher Realität und erlogen. Sie reihen sich ein in eine lange Reihe von erfundenen und abstrusen Geschichten des Grundstückseigentümers, mit denen er erfolglos versucht, die Rechtsmäßigkeit des Handelns des Bezirksamtes in Zweifel zu ziehen." Die Fassade hat ein Ende, der Streit wohl noch nicht.
