Fewo-Vermieter klagt gegen den "Oster-Arrest"
Ein Vermieter von privaten Ferien-Unterkünften klagt vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg gegen das Corona-bedingte Beherbergungsverbot in Ferienwohnungen und Ferienhäusern.

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Ein Vermieter von Ferienwohnungen klagt in Baden-Württemberg gegen das Beherbergungsverbot
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Der bundesweite "Verband der Eigentümer von Ferienwohnungen und Ferienhäusern" unterstützt den Normenkontrollantrag seines Mitglieds Wolfgang Morgenthaler aus Freiburg. Der Verbandspräsident Daniel Rousta sagt hierzu: "Herr Morgenthaler bringt gewichtige Argumente im Interesse der mehr als 200.000 Vermieterinnen und Vermieter, vor allem aber auch der zahllosen Urlaubssuchenden vor. Seine Klage ist von großer Bedeutung dafür, ob zu Ostern Urlaub im eigenen Land möglich sein wird oder nicht."
Und Rousta legt nach: Es sei nicht nachvollziehbar, dass man in ferne Länder reisen und auf Kreuzfahrtschiffen eingepfercht über die Meere schippern, aber nicht mit dem eigenen Auto in den Schwarzwald, an die Ostsee oder in den Harz fahren darf. "Das versteht kein Mensch!"