Fiskus überprüft Einnahmen von Airbnb-Vermietern
Cash war gestern?
In Folge #118 von „ETL ADHOGA informiert“ spricht Erich Nagl mit Steuerberater Sebastian Schmidt über aktuelle Pflichten zur Kassenführung, Kartenzahlung & Co. – kompakt, praxisnah und relevant für die Hotellerie!
Aufgrund eines Gerichtsentscheids muss die Airbnb-Zentrale in Irland Daten an die deutsche Steuerverwaltung herausgeben. Die Sondereinheit für Steueraufsicht (SES) in Karlsruhe hat zunächst die Unterlagen von 2012 bis 2014 ausgewertet und über 20.000 Kontrollmitteilungen an die Finanzämter vor Ort verschickt. Die gehen den Hinweisen nach und kontaktieren die Airbnb-Vermieter. Das brachte dem Fiskus bis jetzt Mehreinnahmen von 69 Millionen Euro. Legal Tribune Online