Fristverlängerung für Insolvenzanträge
Für Unternehmen, denen Leistungen aus den Hilfsprogrammen zustehen, entfällt bis zum 30. April die Pflicht zur Stellung eines Insolvenzantrags. Voraussetzung dafür ist, dass die Anträge für Coronahilfen vom 1. November 2020 bis zum 28. Februar 2021 gestellt werden. Tageskarte