Gericht: Youtube-Video über Hotel gilt als Meinungsäußerung
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Ein Gießener Hotel hat vor Gericht die Entfernung eines Bewertungsvideos auf Youtube gefordert, das nach seiner Ansicht falsche Tatsachenbehauptungen enthielt. Die Amateurtester bemängelten tote Fliegen in Lampen, Schimmel, Blut an der Wand und ein schlechtes Preis-Leistungs-Verhältnis. Das Landgericht Gießen wies die Klage ab, weil Bewertungen freie Meinungsäußerungen seien und ein offensichtlicher Rechtsverstoß nicht festgestellt werden konnte. Gießener Allgemeine