Tägliche News für die Hotellerie

20. Juni 2024 | 21:05 Uhr
Teilen
Mailen

Hürden bei der Abschaffung des Hotelmeldescheins

Mit dem Inkrafttreten des vierten Bürokratieentlastungsgesetzes soll der Hotelmeldeschein für deutsche Staatsbürger entfallen. Doch vielerorts sind Bettensteuern, Kurtaxen und ähnliche Abgaben administrativ an den Meldeschein geknüpft. Deswegen fordert der Deutsche Tourismusverband und der Deutsche Heilbäderverband eine angemessene Übergangsfrist für die Kommunen.

Bürokratie Foto iStock lucadp

Bürokratie abschaffen ist gar nicht so einfach, wie der Hotelmeldeschein zeigt

Anzeige

Dietmar Dahmen: Reiten Sie den Hai des Wandels

Visionär und Top-Speaker Dietmar Dahmen inspiriert mit radikaler Kundenzentrierung und Transformation. Entdecken Sie, wie Hotels den „Hai des Wandels“ sicher reiten. Live beim QR REDEBEDARF „NextGuest: data. travel. future.“ am 23. Oktober 2025 in Frankfurt – kostenfrei für Hoteliers! Information & Anmeldung  

Für Heilbäder und Tourismusorte müssen künftig auch ohne Meldeschein, die für die Abgaben notwendigen Gästedaten erfasst werden, um Gastbeiträge zu erheben und abzurechnen und auch um Gästekarten, etwa für die kostenfreie Nutzung des ÖPNV, auszustellen, teilen die beiden Verbände mit.

Kommunale Satzungen müssen angepasst werden

Bei einer Abschaffung der Meldepflicht müssen viele Kommunalsatzungen kurzfristig geändert werden, die sich bisher auf das Bundesmeldegesetz beziehen. "Erforderlich ist daher in jedem Fall eine angemessene Übergangsbestimmung, die es den Kommunen ermöglicht, die Meldescheine so lange weiter für die Erhebung von Kur- und Tourismusabgaben nutzen zu können, bis die entsprechenden Anpassungen in den jeweiligen Kommunalsatzungen vorgenommen worden sind", sagt Brigitte Goertz-Meissner, Präsidentin des Deutschen Heilbäderverbandes. Die beiden Verbände fordern zudem vom Bund Hilfe bei der Umsetzung der Meldescheinabschaffung.

Newsletter kostenlos bestellen

Ja, ich möchte den Newsletter täglich lesen. Ich erhalte ihn kostenfrei und kann der Bestellung jederzeit formlos widersprechen. Meine E-Mail-Adresse wird ausschließlich zum Versand des Newsletters und zur Erfolgsmessung genutzt und nicht an Dritte weitergegeben. Damit bin ich einverstanden und akzeptiere die Datenschutzerklärung.

Anzeige