Hürden bei der Abschaffung des Hotelmeldescheins
Mit dem Inkrafttreten des vierten Bürokratieentlastungsgesetzes soll der Hotelmeldeschein für deutsche Staatsbürger entfallen. Doch vielerorts sind Bettensteuern, Kurtaxen und ähnliche Abgaben administrativ an den Meldeschein geknüpft. Deswegen fordert der Deutsche Tourismusverband und der Deutsche Heilbäderverband eine angemessene Übergangsfrist für die Kommunen.
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Für Heilbäder und Tourismusorte müssen künftig auch ohne Meldeschein, die für die Abgaben notwendigen Gästedaten erfasst werden, um Gastbeiträge zu erheben und abzurechnen und auch um Gästekarten, etwa für die kostenfreie Nutzung des ÖPNV, auszustellen, teilen die beiden Verbände mit.
Kommunale Satzungen müssen angepasst werden
Bei einer Abschaffung der Meldepflicht müssen viele Kommunalsatzungen kurzfristig geändert werden, die sich bisher auf das Bundesmeldegesetz beziehen. "Erforderlich ist daher in jedem Fall eine angemessene Übergangsbestimmung, die es den Kommunen ermöglicht, die Meldescheine so lange weiter für die Erhebung von Kur- und Tourismusabgaben nutzen zu können, bis die entsprechenden Anpassungen in den jeweiligen Kommunalsatzungen vorgenommen worden sind", sagt Brigitte Goertz-Meissner, Präsidentin des Deutschen Heilbäderverbandes. Die beiden Verbände fordern zudem vom Bund Hilfe bei der Umsetzung der Meldescheinabschaffung.