IHA unterstützt Städte bei Kurzzeitvermietungs-Gesetz
Ab Mai gilt das Kurzzeitvermietungs-Datenaustausch-Gesetz (KVDG). Damit stehen Kommunen erstmals Instrumente zur Verfügung, mit denen sie ihren Wohnraum schützen, Mietmärkte stabilisieren und Wettbewerbsverzerrungen reduzieren können. Der Hotelverband IHA stellt ihnen hierfür "KVDG-Handlungsempfehlungen" bereit.
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Der IHA möchte Kommunen beim Kurzzeitvermietungs-Datenaustausch-Gesetz unterstützen
Der IHA benennt das Problem für die Kommunen: Durch Airbnb, Booking, TripAdvisor und Expedia wurden 2024 gut 60 Millionen Übernachtungen in Ferienwohnungen und -häusern gebucht, was zu Verknappung und Verteuerung von Wohnraum in angespannten Wohnungsmärkten führte. Überdies ergibt die bisherige Praxis zu Wettbewerbsverzerrungen zulasten der Hotellerie, die sämtlichen gewerbe-, steuer-, bau- und sicherheitsrechtlichen Vorgaben unterliegt.
Es soll eine europaweit einheitliche Datenbasis geschaffen werden
Das KVDG führt eine europaweit harmonisierte digitale Registrierungs- und Dateninfrastruktur ein. Städte können damit besser erkennen, wo Wohnraum dauerhaft entzogen wird. Das erleichtert die Ausrichtung bestehender Zweckentfremdungs- und Wohnraumschutzsatzungen und stärkt den Vollzug gegenüber internationalen Plattformen.
Wegweiser durch den Paragraphendschungel
Der Hotelverband Deutschland (IHA) begrüßt das neue Gesetz ausdrücklich und begleitet die Einführung mit Handlungsempfehlungen für die Kommunen. Das ausgearbeitete Papier erläutert den europäischen und nationalen Rechtsrahmen und zeigt auf, welche Instrumente Kommunen künftig nutzen können. Dazu zählen Registrierungs- und Genehmigungssysteme, Kontrollmechanismen, steuerliche Fragen sowie konkrete Schritte für Verwaltung und Politik.
IHA-Vorsitzender Otto Lindner betont den Nutzen: "Mit dem KVDG bekommen die Kommunen endlich die Daten und Instrumente an die Hand, die sie für einen wirksamen Wohnraumschutz und für die Gewährung fairen Wettbewerbs benötigen." Nun komme es darauf an, diese Chancen konsequent zu nutzen.
Kommunen und Hoteliers als Adressaten
Die Empfehlungen richten sich nicht nur an kommunale Verantwortliche. Auch Hoteliers sollen damit informiert werden, um den Austausch vor Ort aktiv mitzugestalten. Die Handlungsempfehlungen stehen auf der Webseite des Hotelverbands zum kostenfreien Download bereit.