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16. April 2020 | 07:00 Uhr
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Mailen

Kein Kurzarbeitergeld bei Betriebsschließungsversicherung

Hotels, die sich gegen eine Betriebsschließung versichert haben, erhalten derzeit ernüchternde Post. Die Bundesagentur für Arbeit verweigert ihnen das Kurzarbeitergeld, was die Versicherung ad absurdum führt. Der Dehoga Bayern, die Bayerische Staatsregierung hatten mit einigen Versicherern entsprechende Angebote ausgearbeitet, aber offenbar die Rechnung ohne das Arbeitsamt gemacht. Gastgewerbe-Magazin

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