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23. Mai 2019 | 07:00 Uhr
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Meck-Pomm erlaubt digitale Unterschrift beim Check-in

Der Meldeschein muss beim Einchecken zwar nach wie vor handschriftlich unterschrieben werden, aber nicht mehr auf Papier. Die digitale Unterschrift, zum Beispiel auf einem Unterschriftenpad, wird als handschriftlich anerkannt. Das Innenministerium von Mecklenburg-Vorpommern sieht darin keinen Widerspruch zu den Erfordernissen des Bundesmeldegesetzes.

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"Für die Hotels und Beherbergungsstätten, aber auch für den Gast ist dies eine Erleichterung und Zeitersparnis, gerade wenn die Anbieter in Kenntnis der Gästedaten durch die Online-Buchung den Meldeschein im Vorhinein ausfüllen können. Bei der Anreise muss der Gast nur noch unterschreiben, dazu musste jedoch der Meldeschein bisher immer noch ausgedruckt werden", so Innenminister Lorenz Caffier. "Dies ist ein erster wichtiger Schritt für die Digitalisierung der Prozesse während des Gastaufenthalts."

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