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10. Januar 2022 | 20:25 Uhr
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Neue Corona-Überbrückungshilfen können beantragt werden

Steuerberater können für ihre Firmenkunden nun bis Ende April Anträge für den Förderzeitraum Januar bis März 2022 stellen. Im Vergleich zum vergangenen Jahr gibt es einige Änderungen, die vom Gastgewerbe heftig kritisiert werden.

Überbrückungshilfe

Die Überbrückungshilfe IV kann nun beantragt werden

Antragsberechtigt sind wie bisher Unternehmen mit einem coronabedingten Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent, Fixkosten können bis zu 90 Prozent erstattet werden, wenn der Umsatzeinbruch mehr als 70 Prozent beträgt. Bislang konnten 100 Prozent der förderfähigen Fixkosten geltend gemacht werden. Auch Unternehmen, die schließen, weil die Zugangsregeln den Betrieb unwirtschaftlich machen, können Überbrückungshilfe erhalten.

Zu den förderfähigen Kosten zählen weiterhin Marketing- und Werbekosten. Sie dürfen in Höhe der Kosten 2019 angesetzt werden; allerdings sind diejenigen Beträge, die schon in der Überbrückungshilfe III und III Plus geltend gemacht worden sind, abzuziehen.

Ebenfalls weiterhin gefördert werden Hygienemaßnahmen, zum Beispiel in Form von Kosten für Desinfektionsspender, mobile Luftreiniger, mobile Raumteiler oder Schnelltest-Kits. Neu ist, dass auch Sach- und Personalkosten für die Kontrolle von Zugangsberechtigungen förderfähig sind. Nicht mehr förderfähig sind dagegen Digitalisierungskosten, etwa für den Aufbau oder die Erweiterung eines Online-Shops oder Lizenzen für ein Videokonferenzen.

Der Präsident des Dehoga in Mecklenburg-Vorpommern, Lars Schwarz, hat die neuen Überbrückungshilfen heftig kritisiert. Es sei "die schlechteste Überbrückungshilfe, die wir bis jetzt hatten", und das "obwohl an verschiedenen Stellen das Eis sehr, sehr dünn ist für die Unternehmen", sagte er in einem Phoenix-Interview. Die Hilfsprogramme widersprächen sich teilweise, etwa wenn nach Maßgabe der neuen Überbrückungshilfe 4 ein Betrieb wegen ausbleibender Gäste teilweise schließe, dann gefährde man unter Umständen den Anspruch auf Kurzarbeitergeld.

Eine komplette Liste förderfähiger Kosten ist in den FAQs zur Überbrückungshilfe IV zu finden. Erich Nagl, Vorstand der auf Hottellerie und Gastronomie spezialisierten Steuerberatung ETL Adhoga, hat sich die Bedingungen nähere angeschaut und gibt Tipps:

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