Neue EU‑Zahlungsregeln entlasten Hotellerie
Die EU hat sich auf Kernelemente zu Zahlungsregeln, der Payment Services Regulation (PSR) geeinigt. Für Hotels entscheidend: Händler‑initiierte Transaktionen(MIT), beispielsweise nachträgliche Kartenbelastungen, bleiben vom geplanten Acht‑Wochen‑Erstattungsrecht ausgenommen. Bei Gebühreninformationen soll mehr Transparenz kommen.
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Die EU hat sich auf wesentliche Punkte zu Zahlungsregeln geeinigt
Interessenbekundungsverfahren Schloss Berge, Gelsenkirchen
In Gelsenkirchen-Buer besteht die Möglichkeit, das repräsentative Schloss Berge mit Gastronomie, Biergarten und Hotelzimmern zu pachten. Die stilvolle und gehobene Anlage liegt inmitten eines weitläufigen Parks. Abgabefrist für die Interessenbekundung ist der 31. Januar 2026. Mehr erfahren
Die Payment Services Regulation (PSR) der EU soll Zahlungsdienste und Kartenzahlungen europaweit einheitlich regeln. Für die Hotellerie geht es dabei um Prozesse, die den Alltag an Rezeption und im Backoffice direkt betreffen. Die Einigung von Europäischer Kommission, dem Europäischen Rat und dem Europäischen Parlament markiert eine wichtige Weichenstellung, auch wenn der endgültige Text noch ausgearbeitet wird.
Im Fokus steht ein Konflikt zwischen Verbraucherschutz und betrieblicher Praxis. Ursprünglich war geplant, ein bedingungsloses Acht‑Wochen‑Erstattungsrecht für bestimmte Zahlungen einzuführen. Dagegen hatten der Hotelverband Deutschland (IHA) und der Handelsverband Deutschland vor erheblichen Risiken für Betriebe gewarnt.
Was MIT‑Zahlungen sind
Besonderes Gewicht hat die Entscheidung zu den Merchant‑Initiated Transactions (MIT). MIT sind Händler‑initiierte Transaktionen, bei denen beispielsweise das Hotel eine bereits hinterlegte Karte nachträglich belastet, ohne dass der Gast in diesem Moment aktiv bezahlt. Typische Fälle sind No‑Shows, Minibarkonsum, Zimmerbeschädigungen, verlängerte Aufenthalte oder "delayed charges" nach Abreise.
Diese Prozesse sind für Hotels betriebsnotwendig. Ein pauschales Erstattungsrecht hätte zusätzliche Rückbuchungen, Liquiditätsrisiken und hohen Verwaltungsaufwand ausgelöst. Außerdem sehen die Verbände MIT strukturell anders als SEPA‑Lastschriften, bei denen der Zahler eine Abbuchung aktiv autorisiert.
Ausnahme vom Erstattungsrecht
Im nun gefundenen Kompromiss gilt das bedingungslose Acht‑Wochen‑Erstattungsrecht nur für SEPA‑Lastschriften. MIT bleiben davon ausgenommen. Für die Hotellerie bedeutet dies einen gezielten Schutz des Geschäftsmodells: Vertraglich vereinbarte Ansprüche lassen sich weiter über Kartenbelastungen durchsetzen, ohne dass Hotels massenhaft Rückbuchungen fürchten müssen.
Der Hotelverband spricht von einer notwendigen und sachgerechten Abgrenzung. Ohne die Ausnahme wären zentrale Zahlungsprozesse zu Risiko‑ und Bürokratiefaktoren geworden, mit Folgen für Liquidität, Streitfallbearbeitung und das Inkasso berechtigter Forderungen.
Weitere Punkte der PSR
Für Essensgutscheine bleibt die sogenannte Limited Network Exclusion bestehen. Diese Ausnahme sorgt dafür, dass bestimmte Gutscheinsysteme weiterhin nur schlank reguliert werden und nicht unter zusätzliche Compliance‑Pflichten fallen. Für Gastronomie‑ und Hotelbetriebe bedeutet das Planungssicherheit im Umgang mit diesen Zahlungsarten.
Das bestehende Surcharging‑Verbot bleibt unverändert. Hotels dürfen kartenspezifische Kosten also weiterhin nicht direkt als Aufschlag an Gäste weitergeben. Aus Branchensicht ist dies kritisch, zugleich schafft die Bestätigung des Verbots rechtliche Klarheit.
Mehr Transparenz bei Gebühren
Neu ist der Anspruch auf mehr Transparenz bei Kartenentgelten. Einheitliche und kategorisierte Gebühreninformationen der Kartensysteme und Prozessoren, feste Vorlaufzeiten für Änderungen und bessere Daten entlang der Akzeptanz‑Kette sollen Hotels die Vergleichbarkeit erleichtern.
Ob dieser Standard praxistauglich wird, entscheidet sich allerdings erst in den Rechtsakten. Dort wird detailliert festgelegt, wie Informationen aufbereitet und bereitgestellt werden müssen, mit der Gefahr zusätzlicher Bürokratie, aber auch mit Chancen für mehr Kostentransparenz.
Wie es weitergeht
Die politische Einigung wird nun technisch ausformuliert. Der vollständige Verordnungstext wird voraussichtlich im zweiten Quartal 2026 veröffentlicht. Parallel dazu beginnt die Arbeit an den ergänzenden Rechtsakten, insbesondere zur Gebührentransparenz.
Der Hotelverband kündigt an, die Ausgestaltung eng zu begleiten und jede Diskussion über eine spätere Regulierung von MIT im Blick zu behalten. Für Hotels lohnt es sich, die Entwicklungen zu verfolgen und ihre Zahlungsprozesse frühzeitig an die kommenden Anforderungen anzupassen.