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4. Juni 2024 | 14:32 Uhr
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Neuer Manteltarif für das Gastgewerbe in Baden-Württemberg

Dehoga und die Gewerkschaft NGG in Baden-Württemberg haben sich auf eine Aktualisierung des Manteltarifvertrags verständigt. Materiell ist der bisherige Manteltarifvertrag im Wesentlichen bestätigt worden. Die Rechtsprechung hatte jedoch eine Anpassung erforderlich gemacht. Der Vertrag gilt ab Juni und kann frühestens zum 31. Dezember 2027 gekündigt werden.

Deal Uebernahme Handshake Verhandlung 169 Foto iStock metamorworks

Dehoga und NGG in Baden-Württemberg haben sich auf einen neuen Manteltarifvertrag geeinigt

Im neuen Manteltarifvertrag sind Betriebe der Gemeinschaftsverpflegung und des Caterings explizit in den Anwendungsbereich mitaufgenommen worden.

Die wichtigsten Änderungen im neuen Manteltarifvertrag sind:

  • Das Ende des Arbeitsverhältnisses zum Renteneintrittsalter wurde vom 65. Lebensjahr auf die tatsächlichen Verhältnisse aktualisiert, weshalb das von der Deutschen Rentenversicherung ausgerechnete Rentenalter, und nicht mehr starr das 65. Lebensjahr maßgeblich ist.
  • Die Probezeit kann von drei auf sechs Monate verlängert werden, eine Unterscheidung wie bislang zwischen gewerblichen Arbeitnehmern und Angestellten findet nicht mehr statt.
  • Neu ist, dass Auszubildende ebenfalls Anspruch auf eine Teildienstzulage haben, wenn deren Voraussetzungen vorliegen.
  • Gestrichen wurde eine Regelung zum Sachbezug, welche bei Küchenmitarbeitern grundsätzlich die Einnahme einer warmen Mahlzeit pro Arbeitstag unterstellte und bei Prüfungen durch die Deutsche Rentenversicherung Betriebe zur Nachberechnung herangezogen wurden, selbst wenn diese Mahlzeit durch die jeweiligen Mitarbeiter gar nicht beansprucht wurde.
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