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3. September 2013 | 10:10 Uhr
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Mailen

Ohne Widerspruch gibt es keine Bettensteuer zurück:

Ohne Widerspruch gibt es keine Bettensteuer zurück: Das musste eine Trierer Pension vor Gericht erfahren, die 3.000 Euro an die Stadt bezahlt hatte. Obwohl das Bundesverwaltungsgericht die Abgabe gekippt hat, geht die Pension wie rund 100 weitere Übernachtungsbetriebe nun leer aus. "Wird kein Widerspruch gegen einen Bescheid eingelegt, wird er bestandskräftig, auch wenn er rechtswidrig ist", so eine Sprecherin des Gerichts. swr.de