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10. Oktober 2019 | 07:00 Uhr
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PSD2-Umsetzungspflicht endete Mitte September

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gewährt lediglich für Online-Kreditkartenzahlungen vorübergehend Aufschub in Bezug auf die starke Kundenauthentifizierung. Darauf weist die Hospitality Sales & Marketing Association (HSMA) nochmals ausdrücklich hin.

Zwar fokussiert sich die PSD2-Richtlinie hauptsächlich auf die Zahlungssicherheit im digitalen Geschäftsverkehr, jedoch verlangt die darin enthaltene "Starke Kundenauthentifizierung" wichtige Anpassungen der Geschäftsprozesse in den Hotels.

Als Beispiel für die tägliche Anwendung der Richtlinie im Hotelalltag ist die Belastung einer Kreditkarte zur Absicherung von Zimmerbuchungen zu nennen: Die Kreditkarte dann im Fall eines No-Shows zu belasten, ist nun nicht mehr so einfach möglich. Hoteliers profitieren zukünftig aber auch von Vorteilen wie der Tatsache, dass der Hotelgast eine von ihm autorisierte Zahlung nicht so einfach wie bisher widerrufen kann.

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