Streit um Versicherung gegen Betriebsschließung geht weiter
Trotz der sogenannten "bayerischen Lösung", bei der den Versicherungsnehmern 15 Prozent der vereinbarten Entschädigung gezahlt wurde, wenn sie im Gegenzug auf weitere Ansprüche verzichten, können betroffene Unternehmen weiterhin hoffen. Der Fachanwalt für Versicherungsrecht, Jonathan zur Nieden, gründet dies auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes von 2007, bei der Versicherer ein "lauteres und vertrauensvolles" Zusammenwirken vermissen ließen. Gastgewerbe Magazin