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26. Juli 2021 | 18:16 Uhr
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Mailen

Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen für Flutopfer

Geld Euroscheine iStock Delpixart

Die Sozialversicherungsträger haben den gesetzlichen Krankenkassen empfohlen, den vom Hochwasser geschädigten Arbeitgebern bei der Stundung von Beiträgen zur Sozialversicherung, der Erhebung von Mahngebühren und Säumniszuschlägen sowie der Durchführung von Vollstreckungsmaßnahmen entgegenzukommen. Tageskarte, GKV

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