Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen für Flutopfer

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Dietmar Dahmen: Reiten Sie den Hai des Wandels
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Die Sozialversicherungsträger haben den gesetzlichen Krankenkassen empfohlen, den vom Hochwasser geschädigten Arbeitgebern bei der Stundung von Beiträgen zur Sozialversicherung, der Erhebung von Mahngebühren und Säumniszuschlägen sowie der Durchführung von Vollstreckungsmaßnahmen entgegenzukommen. Tageskarte, GKV