Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen für Flutopfer

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Die Sozialversicherungsträger haben den gesetzlichen Krankenkassen empfohlen, den vom Hochwasser geschädigten Arbeitgebern bei der Stundung von Beiträgen zur Sozialversicherung, der Erhebung von Mahngebühren und Säumniszuschlägen sowie der Durchführung von Vollstreckungsmaßnahmen entgegenzukommen. Tageskarte, GKV