Unklarheit um Ausweiskontrollen in Lokalen
In letzter Zeit gab es öfter Ärger wegen Falschangaben von Gästen auf den Corona-Namenslisten. Die Stadt Fulda erklärt, dass ein Gastwirt sich im Rahmen seines Hausrechts zur Überprüfung der Angaben einen Ausweis vorlegen lassen könne. "Dazu sind nur staatliche Behörden befugt – und das auch nur bei einem Verdacht oder konkretem Anlass", meint hingegen Julius Wagner, Hauptgeschäftsführer des Dehoga Hessen. Hogapage